Wissenswertes zum EEG 2014 und Chronologie der Gesetzgebung

Die Dramaturgie des EEG 2014 ist seit mehreren Monaten am Laufen. Nun steht inzwischen auch die Chronologie der EEG-Novelle fest.

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Einen Monat nach dem Kabinettsbeschluss zum EEG 2014 wurde am 8. Mai 2014 das neue EEG 2014 in der ersten Lesung im Deutschen Bundestag behandelt. Am 23. Mai 2014 erfolgte dann die erste Lesung im Bundesrat. Am 28. Mai beschloss das Bundeskabinett die Gegenäußerung der Bundesregierung zu den Anträgen der Länder im Bundesrat

Am 27. Juni wurde das reformierte EEG in 2. und 3. Lesung vom Bundestag verabschiedet und soll am 11. Juli vom Bundesrat beschlossen werden. Nach Notifizierung bei der EU-Kommission soll das EEG zum 1. August 2014 in Kraft treten.

Wissenswertes zum EEG 2014

Die Bestimmungen des EEG 2014 werden vorrangig in Bezug auf die Neuregelung der EEG-Umlage für die Eigenstromversorgung, die Biomasse- und Biogas-Nutzung sowie die Biomethan-Nutzung Auswirkungen auf den KWK-Ausbau haben.

Daher war das Thema EEG 2014 auch im Rahmen der BHKW-Jahreskonferenz 2014 am 13./14. Mai in Potsdam von zentraler Bedeutung. An diesem BHKW-Branchentreff haben nahezu 207 Personen und 25 Aussteller teilgenommen.

Für diejenigen, die sich im Rahmen eines praxisnahen zweitägigen Rechtsseminars mit den Auswirkungen der unterschiedlichen Gesetze und dabei auch des EEG 2014 befassen wollen, wird ab Juni die Workshopreihe „Rechtliche Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen in der Praxis“ stattfinden. Die nächsten Termine sind am 27./28. August 2014 in Köln und am 21./22. Oktober in Dresden. Die zweitägigen Workshops können auch als Einzeltag (EEG-Tag mit EEWärmeG, EEG und Förderprogramme) gebucht werden.

Auch im Rahmen der großen KWK-Jahreskonferenz „KWK 2014 – Industrieller und kommunaler KWK-Einsatzwird die EEG-Novelle sowie die Stromdirektvermarktung eine entscheidende Rolle bei der Themenauswahl spielen.

aktualisiert am: 03.07.2014