Zweck und Ziel des EEG 2014

Zweck und Ziel des EEG 2014 wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz im §1 geregelt. Gegenüber dem EEG 2012 wurden die Hinweise auf eine Kosteneffizienz in den Text mit aufgenommen. Außerdem wurden die Zwischenziele auf zwei konkrete Jahreszahlen und jeweils etwas geringere Prozentwerte reduziert. Das Ziel, bis zum Jahre 2050 mindestens 80% des Bruttostromverbrauchs in Deutschland aus erneuerbarer Energien bereitzustellen, wurde aber beibehalten.

Zweck des EEG 2014

Zweck des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2014 ist es,

  • insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen,
  • die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern,
  • fossile Energieressourcen zu schonen
  • und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern.

Ziel des EEG 2014

Um den Zweck des § 1 Abs. 1 EEG 2014 zu erreichen, verfolgt das EEG 2014 das Ziel, den Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch stetig und kosteneffizient auf mindestens 80% bis zum Jahr 2050 zu erhöhen.
Hierzu soll bis zum Jahre 2025 ein Anteil von 40-45% und bis zum Jahre 2035 von 55-60% erreicht werden.

Das Ziel des EEG 2014 dient auch dazu, den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Bruttoendenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf mindestens 18 Prozent zu erhöhen.

aktualisiert am: 11.06.2014