In dieser Rubrik werden alle Themenfelder behandelt, die mit der finanziellen Förderung nach dem EEG 2014 zusammenhängen. Hierzu gehören u. a. der Förderanspruch, der Förderbeginn und die Förderdauer, die Berechnung der Förderung, die Degression der Fördersätze, die geförderte Direktvermarktung sowie die Einspeisevergütung.
Finanzielle Förderung nach dem EEG
Das EEG sieht eine finanzielle Förderung für Strom aus erneuerbarer Energien vor, der in das öffentliche Netz eingespeist bzw. direkt vermarktet wird. Zukünftig sollen Projekte mit erneuerbare Energien nur noch in Ausschreibungen gefördert werden.
Höhe der EEG-Fördersätze
Die Höhe der Fördersätze sind jeweils abhängig von der Art der zur Stromproduktion verwendeten erneuerbaren Energie sowie der Leistungsgröße der Stromerzeugung.